Der Bundesgerichtshof entscheidet am 18.02.2015 über die Räumungsklage gegen den 75-jährigen Düsseldorfer Mieter Friedhelm A.  (Az. VIII ZR 186/14). Dieser ist seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung. Die Vermieterin hat das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise fristgemäß gekündigt, weil aus der Wohnung des beklagten Mieters, der dort täglich 15 Zigaretten raucht, gesundheitsgefährdender „Zigarettengestank“ in das Treppenhaus gelange. Dies liege daran, dass der Beklagte seine Wohnung nicht ausreichend über die Fenster lüfte.

Das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben, das Landgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen (unser Blogbeitrag). Mit der vom LG Düsseldorf zugelassenen Revision verfolgt der beklagte Mieter sein Klageabweisungsbegehren weiter.