Maklerrecht

Das Maklerrecht wird lediglich durch wenige, recht allgemein gehaltene Vorschriften geregelt. Aus diesem Grunde ist das Maklerrecht in erster Linie durch die Rechtsprechung geprägt. Dabei sind nicht nur zum Immobilienmaklerrecht ergangene Entscheidungen relevant, sondern auch Entscheidungen aus anderen Bereichen des Vermittlungsrechts, wie beispielsweise dem Versicherungsvermittlungsrecht.

Durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz und das darin verankerte „Bestellerprinzip“ gibt es seit Sommer 2015 erhebliche Veränderungen in der Praxis. Nach dem „Bestellerprinzip“ hat bei der Wohnraumvermittlung in der Regel derjenige die Maklerprovision zu leisten, der den Makler beauftragt hat.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Maklerrechts, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Vertragsgestaltung, hier insbesondere auch rechtssichere Widerrufsbelehrung
  • Durchsetzung bzw. Prüfung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Widerrufsrecht, insbesondere bei Verbraucherverträgen
  • Besonderheiten im Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Problematik der Verflechtung zwischen Makler/Verkäufer
  • Bestellerprinzip
  • Haftungsfragen

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Maklerrechts, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Vertragsgestaltung, hier insbesondere auch rechtssichere Widerrufsbelehrung
  • Durchsetzung bzw. Prüfung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Widerrufsrecht, insbesondere bei Verbraucherverträgen
  • Besonderheiten im Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Problematik der Verflechtung zwischen Makler/Verkäufer
  • Veränderungen der Rechtslage durch das Bestellerprinzip
  • Haftungsfragen

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