Schnittstelle Mietrecht-WEG

 

Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung kommt es zwangsläufig zu rechtlichen Berührungspunkten, was ein nicht unerhebliches Konfliktpotential birgt.

Der vermietende Wohnungseigentümer sollte beim Abschluss eines Mietvertrages sowie während des Mietverhältnisses stets seine Rechte und Pflichten als Mitglied der WEG im Blick haben.

Auch die rechtlichen Möglichkeiten der WEG oder einzelner Eigentümer, gegen einen störenden Mieter und/oder dessen Vermieter vorzugehen, erfordert die Betrachtung sowohl Miet- als auch WEG-rechtlicher Bestimmungen. 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten an der Schnittstelle Miet- und WEG-Recht  insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

 

  • Abschluss des Mietvertrages über eine Eigentumswohnung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Überwälzung von Pflichten des Vermieters gegenüber der Gemeinschaft auf den Mieter
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten der WEG
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Miteigentümers
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des vermietenden Eigentümers

Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können, 
nehmen Sie doch einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Wir sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den folgenden Bürozeiten durchgängig erreichbar:
Kernzeit: Mo – Do 08.30 – 18.00 Uhr und Fr 08.30 – 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.