Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter

Gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) besteht für Makler und Wohnimmobilienverwalter eine Fortbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden binnen drei Jahren. Wohnimmobilienverwalter, die auch als Makler tätig sind, müssen für beide Tätigkeiten die Fortbildungspflicht erfüllen, so dass sich ein Umfang von 40 Stunden binnen drei Jahren ergibt.  

Die Weiterbildungspflicht besteht für alle mit der Wohnimmobilienverwaltung Personen, also nicht nur den Gewerbetreibenden oder mit Wohnimmobilienverwaltung befassten gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person, sondern auch für alle Mitarbeiter. Ausgenommen sind Gewerbetreibenden, Mitarbeiter oder Vertreter von juristischen Personen, deren Tätigkeit keinerlei Bezug zur Wohnimmobilienverwaltung hat. Sofern die Unternehmensstruktur vorsieht, dass weisungsbefugte Personen die Aufsicht über die mit der Wohnimmobilienverwaltung befassten Mitarbeiter führen (z.B. Abteilungsleiter), genügt es, wenn die Weisungsbefugten Personen der Fortbildungspflicht nachkommen. Für Immobilienkaufleute oder Immobilienfachwirte beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Abschluss der Aus- bzw. Weitebildung. Weiterbildungspflichtige, die gerade entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung abschließen, können die Unterrichtsstunden anrechnen.

Der Weiterbildungszeitraum beginnt mit dem Jahr 2018 bzw. mit Beginn des Jahres, in welchem die weiterbildungsverpflichtende Tätigkeit aufgenommen wurde.  Alle, die ihre Tätigkeit bis zum 31.12.2018 aufgenommen haben, müssen die 20 Fortbildungsstunden bis zum Ende des ersten Weiterbildungszeitraums am 31.12.2020 absolviert haben.

Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht ist auf Anforderung gegenüber der Behörde zu erklären. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber auf Anfrage über die berufliche Qualifikation und die absolvierten Weiterbildungen Auskunft zu erteilen.

Gerne beantworten wir Ihnen auch weitere Fragen zur Weiterbildungspflicht, z.B. bei Arbeitsplatzwechsel, Elternzeit, Dokumentation und Aufbewahrungspflicht, Folgen beim Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht

Wir bieten unter der Marke immowissen.net juristische Fachseminare für die gesamte Immobilienwirtschaft. Ziel und Anliegen ist es, komplexe juristische Themen auch Nicht-Juristen anspruchsvoll aber verständlich zu vermitteln. Die Dozenten sind seit Jahren ausschließlich im Immobilienrecht tätig und arbeiten als Fachautoren mehrerer namhafter Werke.

Damit Sie von unseren Veranstaltungen bestmöglich profitieren, erfolgt die inhaltliche Gestaltung unserer Inhouse Schulungen und Seminare in enger Abstimmung mit Ihnen. Sie geben die Themen vor, wir bereiten die Schulung entsprechend Ihren Wünschen vor. Zur Vermeidung von Reisezeiten und logistischem Aufwand kommen wir gerne zu Ihnen.

Bei Weiterbildungen für Immobilienverwalter erhalten Sie von uns entsprechende Bescheinigungen zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht.    

Es bietet sich an, unsere Schulung mit einer betriebsinternen Weiterbildungsmaßnahme zu verbinden, die auch die Anforderungen an eine Weiterbildung im Sinne der MaBV erfüllen kann. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Dokumentation betriebsinterner Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit unseren Inhouse Schulungen und Seminaren.