Anwaltliche Abwehr von Ansprüchen aus der „Mietpreisbremse“

Der BGH hat das bisher umstrittene Geschäftsmodell von Legaltech Unternehmen wie z.B. Lexfox, (wenigermiete.de), die als Inkassodienstleister am Markt tätig sind, am 27.11.2019 für zulässig erklärt (VIII ZR 285/18). Diese generieren automatisierte Auskunfts- und Mietabsenkungsverlangen unter Berufung auf die Mietpreisbremse und verfolgen abgetretene Ansprüche der Mieter im eigenen Namen.

Es ist absehbar, dass die Vermieter in den von der Mietpreisbremse betroffenen Gebieten jetzt verstärkt von diesem und weiteren Inkassodienstleistern mit Auskunftsersuchen und Mietsenkungsbegehren konfrontiert werden.

 

Wir beraten und unterstützen betroffene Vermieter beim rechtssicheren Umgang mit solchen Auskunftsaufforderungen und bei der Abwehr unberechtigter Mietsenkungsverlangen.

Wir empfehlen, bereits vor Abschluss des Mietvertrages gezielte Schritte zur Optimierung der zulässigen Miethöhe zu unternehmen. 

Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können, 
nehmen Sie doch einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Wir sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den folgenden Bürozeiten durchgängig erreichbar:
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