Gewerbliches Miet- und Pachtrecht

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Immobilienwirtschaftsrechts und des gewerblichen Miet- und Pachtrechts. Wir beraten unsere Mandanten individuell in allen Fragen rund um Erwerb, Nutzung sowie Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen. Neben der Gestaltung von Standardverträgen begleiten wir unsere Mandanten beim Entwurf und bei der Verhandlung von Verträgen für Spezialimmobilien und den dazu gehörigen Verträgen, z.B. für Werbegemeinschaften oder mit Immobiliendienstleistern.

Schwerpunkte im gewerblichen Miet- und Pachtrecht:

  • Individuelle Beratung in allen Fragen rund um Erwerb, Veräußerung und Nutzung
  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen (Standardverträge / Spezialimmobilien); Nachträge und Zusatzvereinbarungen zu Mietverträgen (Mietsicherheiten, Patronatserklärungen, Übertragung bei Rechtsnachfolge), Mietaufhebungsvereinbarungen

Wir verfügen über eine umfangreiche Expertise unter anderem für Hotels, Supermärkte, Shopping-Center, Bürohäuser, Industrieanlagen, Tank- und Raststätten, Pflege- und Seniorenheime, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sowie Logistikzentren.

 

  • praxisorientierte Beratung bei Mietzinsanpassungen, z.B. Indexmiete/Preisgleitklauseln
  • Überprüfung und Hilfestellung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen und deren gerichtliche Durchsetzung
    insbesondere: Verwaltungskosten, Sonstige Betriebskosten
  • Prüfung von Miet- und Pachtverträgen auf Schriftformmängel
  • Konkurrenzschutz
  • Betriebspflicht und sonstige Mieterpflichten,                                                                                                                               z.B. Obhuts- und Verkehrssicherungspflichten, Instandhaltungs- und Wartungsverpflichtungen
  • Instandhaltung und Instandsetzung, Modernisierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten bei Mängeln der Mietsache (Mangelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz)
  • Überlassung an Dritte, Untervermietung
  • Beendigung von Mietverhältnissen, Kündigung, Rückabwicklung, Räumung, Vollstreckung
  • Durchsetzung des Vermieterpfandrechts
  • Durchsetzung der Vermieteransprüche im Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldung, Vertretung des Vermieters als Gläubiger im Verfahren
  • Prozessführung: Räumungs-/Zahlungsklagen, Betriebskostenprozesse, Urkundenprozess, Verfahren über Räumungsfrist/Vollstreckungsschutz, Vollstreckungsabwehrklagen, Einstweilige Verfügung, Selbständige Beweisverfahren
  • Vertretung und Verhandlung im Schlichtungsverfahren/Mediation
  • Zwangsvollstreckung

Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können, 
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Wir sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den folgenden Bürozeiten durchgängig erreichbar:
Kernzeit: Mo – Do 08.30 – 18.00 Uhr und Fr 08.30 – 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.