Bau- und Architektenrecht

Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir mittelständische Bauunternehmen ebenso wie die Auftraggeberseite.
Wir bieten baubegleitende Rechtsberatung, die außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen und die gerichtliche Vertretung.

Schwerpunkte:

  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten, Vertragsstrafen, Aufwendungsersatzansprüchen und Schadenersatzansprüchen.

Als Spezialisten für das gesamte Immobilienrecht arbeiten wir an der Schnittstelle zwischen privatem Baurecht und Wohnungseigentumsrecht. Wir beraten und vertreten Wohnungskäufer und Eigentümergemeinschaften bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten am Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

 

Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können,
nehmen Sie doch einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Wir sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den folgenden Bürozeiten durchgängig erreichbar:
Kernzeit: Mo – Do 08.30 – 18.00 Uhr und Fr 08.30 – 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.