Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht arbeiten wir eng mit WEG-Verwaltern zusammen und beraten und vertreten Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften in allen rechtlichen Belangen.

Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Wohngeldverfahren und bei der effizienten Beitreibung von Forderungen. Hierzu gehören insbesondere die Pfändung von Ansprüchen (z.B. gegenüber Banken und Mietern) sowie die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Eigentumswohnungen.

Den Verwaltern von Eigentümergemeinschaften stehen wir bei sämtlichen sich im Verwaltungsalltag ergebenden rechtlichen Fragen beratend zur Seite. Wir bieten Hilfestellung bei der Formulierung von Beschlüssen, der Auslegung der Teilungserklärung, der Prüfung und Gestaltung des Verwaltervertrages und der Erstellung von Jahresabrechnungen.

Für Wohnungseigentümer betreiben wir die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, prüfen Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne und beraten und begleiten bei der Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltungsvertrages. Ebenso unterstützen wir die Eigentümer bei der Neubestellung des Verwalters.

Einen weiteren Schwerpunkt bietet die Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen und anderer Störungen sowie die Durchsetzung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Zunehmend ist unsere Expertise bei der energetischen Sanierung und Modernisierung von Gemeinschaftseigentum sowie deren Finanzierung gefragt.

Wir beraten beim Erwerb und Verkauf von Eigentumswohnungen und bei der Aufteilung von Bestandsimmobilien in Sondereigentum bzw. der Neuerrichtung.

Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können,
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Wir sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den folgenden Bürozeiten durchgängig erreichbar:
Kernzeit: Mo – Do 08.30 – 18.00 Uhr und Fr 08.30 – 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.