Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Mietpreisbremse ist nach einem Gutachten für den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland verfassungswidrig.
Nach dem heute in Berlin vorgestellten Gutachten verletzt der Gesetzentwurf das Eigentumsrecht der Haus- und Wohnungseigentümer sowie die Vertragsfreiheit von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Schließlich sei das Gesetz schlichtweg ungeeignet, die Wohnungsknappheit zu bekämpfen. Als wesentliche Gründe für die Verfassungswidrigkeit identifizieren die Verfasser des Gutachtens folgende Punkte:
- Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssuchende, die sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können.
- Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Nachfrage steigt weiter.
- Mit der Mietpreisbremse kann die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Vermieter werden sich vom Markt zurückziehen.
- Durch die gedrosselten Neuvertragsmieten geht der Marktbezug der zukünftigen Mietpreise verloren. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird ausgehebelt. Damit wird ein Kern des sozialen Mietrechts zur Regelung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen unbrauchbar.
In den vergangenen Monaten war in Ballungszentren, so auch in Berlin, ein deutlicher Anstieg der Mietpreise bei Neuvermietungen festzustellen. Dies geschah offenbar im Vorgriff auf die gesetzliche Neuregelung, um den möglichen Folgen eines solchen Gesetzes zu begegnen.